Übertragung Wasserrechte an die Gemeinde ab dem Jahr 1874

Mit diesem Vertrag wird diese Brunnenstube der Gemeinde auf Ewigkeit übertragen, mitsamt allen Wasserrechten. Dem bisherigen Eigentümer wird eine Entschädigung zugesichert und geregelt, dass der Grundstückseigentümer die Gemeinde zur Verrichtung von Aktivitäten unentgeltlich zur Brunnenstube lassen muss.

Abschrift wie im Vertrag ohne Korrekturen:

Verhandelt Hülzweiler den 20. Juli 1874
zwischen dem Ackerer Johann Wilhelm und der Gemeinde Hülzweiler, diese werden durch Herr Bürgermeister Peters und Urtsvorsteher Strauß Hülzweiler vertreten, wurde heute folgender Vertrag geschlossen: Der p. Wilhelm verkauft der Gemeinde Hülzweiler den in seiner Wiese Flur3 No-.735-62, Distrikt Hostenbornerlängt, Bann Hülzweiler, entsprechenden Wasserbrunnen. Die Gemeinde erhält das Recht für alle Zeiten das Wasser dieses Brunnens in dessen Wiese in einer Brunnenstube zu sammeln und eine Röhrenleitung nach d. Dorf Hülzweiler zu, unterirdisch fortzuführen. Dem p. Wilhelm steht das Recht zu die Brunnenstube mit Rasen zu überdecken u.d. Aufwuchs zu benutzen, muß aber ohne Entschädigung, so oft es nötig ist d. Aufdeckung d. Brunnenstube dulden.
Die Gemeinde zahlt dagegen dem p. Wilhelm eine Entschädigung von 50 Thalern. Genehmigung des Vertrages bleibt vorbehalten für d. Aufsichtsbehörde d. Gemeinde.
Also verhandelt zu Hülzweiler am Tag wie oben. Gegenwärtiges von beiden Parteien nach Vorlesung unterschrieben.
Der Preis wird nach Berichtigung auf 60 Thaler festgesetzt, wovon der Schwiegersohn Johann Peter Geraldy als Erge des Wilhelm gemäß Erbeneinkunft 25 Thaler erhalten soll.
Unterschriften

Wilhelm                                                     Geraldy